Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß im April 2026: Vom Ampelblitzer erwischt? Blitzer-Kosten, Punkte und Strafen im Überblick
Bußgeldkatalog für Rotlichtverstoß: Strafen, Kosten und Punkte im Überblick. Bild: Adobe Stock / Alexander
Von news.de-Redakteur Lucas Meyer
08.04.2026 09.07
Wenn Sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, droht Ihnen mindestens ein Bußgeld. Die Ordnungswidrigkeit kann außerdem zum Verlust des Führerscheins und zum Eintrag von Punkten in Flensburg führen. Eine Geldbuße liegt zwischen 70 € bis 360 €. Das höchste Strafmaß droht, wenn das Vergehen zu einem Unfall führt. Wer 8 Punkte in Flensburg gesammelt hat, dem wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Bei bis zu 5 Punkten ist es Ihnen möglich, einen Punkt durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abzubauen. Generell verfallen Punkte abhängig von der Härte des Deliktes. So dauert es zum Beispiel 10 Jahre, bis eine Straftat mit 3 Punkten abgebaut ist.
Rote Ampel überfahren? Bußgeldkatalog im Mai 2024 für Ampelblitzer
Beim Verstoß gegen das Rotlicht unterscheidet man zwischen dem Überfahren einer roten Ampel und dem Missachten einer Ampel mit grünem Pfeil. Das Bußgeld liegt bei mindestens 70 € und wird fällig, wenn Sie einen Grünpfeil ohne anzuhalten überfahren. Zusätzlich können Rotlichtverstöße bis zu 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge haben. Weitere Faktoren, die sich auf das Vergehen auswirken, sind die Rotphasendauer, die potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und die Verkehrsteilnehmerart. Zu beachten ist außerdem: Liegt die Strafe in den höheren Kategorien, werden zusätzlich Verwaltungsgebühren verlangt. Bei der Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit entstehen 28,50 € für Auslagen und Gebühren, welche zusätzlich auf die Buße aufgeschlagen werden. In den folgenden Tabellen finden Sie die konkreten Sanktionen für die verschiedenen Verstoß arten.
Strafen und Kosten bei Rotlichtverstoß im Überblick
| Rotlichtphase | Gefährdung | Punkte | Geldbuße | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| unter 1 sek | keine | 1 | 118,50 € | - |
| unter 1 sek | Gefährdung | 2 | 228,50 € | 1 Monat |
| über 1 sek | keine | 2 | 228,50 € | 1 Monat |
| über 1 sek | Gefährdung | 2 | 348,50 € | 1 Monat |
| unter 1 sek | Unfall | 2 | 268,50 € | 1 Monat |
| über 1 sek | Unfall | 2 | 388,50 € | 1 Monat |
Strafen und Kosten bei Sonderfall grüner Pfeil an roter Ampel
| Gefährdung | Betroffene Verkehrsteilnehmende | Punkte | Geldbuße | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| keine | - | 1 | 98,50 € | - |
| Beeinträchtigung | Auto | 1 | 98,50 € | - |
| Beeinträchtigung | Radfahrer oder Fußgänger | 1 | 128,50 € | - |
| Unfall | Auto | 1 | 148,50 € | - |
| Gefährdung | Auto | 1 | 128,50 € | - |
| Gefährdung | Radfahrer oder Fußgänger | 1 | 178,50 € | - |
| Unfall | Radfahrer oder Fußgänger | 1 | 208,50 € | - |
Hier über weitere gesetzliche Regelungen des Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstoß und Bußgeldkatalog für Abstandsverstoß informieren.
Aktueller Bußgeldkatalog: Rotlichtverstoß jetzt auch für E-Scooter
Seit dem Juni 2019 gilt die StVO auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Unter diesen zählen Fahrzeuge die mit elektrischem Antrieb betrieben werden und eine Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h erreichen können. Beispiele dafür sind die heutzutage häufig gesehenen E-Scooter, aber auch die meist von Touristengruppen genutzten Segways. Ein Fahrverbot wird bei einem Rotlichtverstoß mit einem Elektrokleinstfahrzeug nicht erteilt, jedoch werden Bußgelder erlegt und Punkte vergeben. Wird ein Rotlichtverstoß begangen müssen die Fahrenden ein Mindestbußgeld von 60 € zahlen und erhalten einen Punkteeintrag. Dabei gelten die in den Tabellen genannten Kategorien auch bei Elektrokleinstfahrzeugen als Maßstab für die jeweiligen Strafen.
Rotblitzer-Strafe: Wann wird während der Probezeit ein psychologisches Gutachten empfohlen?
Wenn der Fahrende sich noch in der Probezeit befindet, drohen in der Regel strengere Strafen. Obwohl das Bußgeld oder die Dauer des Fahrverbots nicht unbedingt erhöht werden, können Aufbauseminare und Probezeitverlängerungen verhängt werden. Ein Punkt in Flensburg verlängert automatisch die Probezeit einmalig auf vier Jahre und erfordert die Teilnahme an einem zahlungspflichtigen Aufbauseminar. Bei wiederholten Verstößen kann eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen werden oder der Entzug des Führerscheins mit einer mindestens sechsmonatigen Sperrfrist erteilt werden.
Ausflug geplant? Hier geht es zum Überblick für regionsweite aktuelle Blitzer.
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Um einen Überblick über die anderen Fahrzeugtypen, wie Motorräder, Pkw mit Anhänger und Kfz über 3,5 t zu erhalten, klicken Sie sich durch den ADAC Bußgeldkatalog.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
mel/roj/news.de