Mobile Blitzer auf der A57 aktuell am Samstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 27.06.2026 geblitzt
Mobile Blitzer wie ein dieser Einseitensensor auf Stativ werden gerne und häufig zur Geschwindigkeitsüberwachung an Autobahnen eingesetzt. Bild: picture alliance/dpa | Jan Woitas
Erstellt von Danny Büchel
27.06.2026 13.33
Raser können derzeitigen Infos zufolge auf der A57 im Augenblick an einem Standort in eine mobile Radarfalle tappen. Die Situation der Verkehrsüberwachung einer Bundesautobahn kann sich natürlich im Laufe des Tages ändern. Die Angaben der aufgeführten Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 27.06.2026 die Blitzer auf der A57
Achtung im Bereich Neuss / Grimlinghausen (Rhein-Kreis Neuss) in Nordrhein-Westfalen: Wie am 27.06.2026 um 07:05 Uhr gemeldet wurde, blitzt es genau hier auf der A57. Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
(Stand von: 27.06.2026, 13:33 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
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Der Bußgeldkatalog nach StVO für Verkehrsverstöße
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Tempovergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de