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Blitzer auf der A15 aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 28.05.2026 geblitzt

Wer auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, sollte stets die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Auge behalten. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache

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Raser können momentanen Infos zufolge auf der A15 im Augenblick auf einem Streckenabschnitt in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 28.05.2026, 13:33 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer auf den Straßen rechnen.

Hier stehen aktuell am 28.05.2026 die Blitzer auf der A15

Seit 28.05.2026 um 06:50 Uhr ist für die A15 eine mobile Radarfalle gemeldet in der Region Forst (Lausitz) auf Höhe Klein Bademeusel (Kreis Spree-Neiße) in Brandenburg. Halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 28.05.2026, 13:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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