Mobile Blitzer in Gerbstedt aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 12.06.2026
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark
Erstellt von Danny Büchel
12.06.2026 12.47
Temposünder können momentanen Infos zufolge in Gerbstedt im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Gerbstedt gerechnet werden.
Gerbstedt, Kreis Mansfeld-Südharz: Aktuelle Radarfallen am 12.06.2026 in der Region in Sachsen-Anhalt
Vorsicht 📍 auf der Welfesholzer Straße (Postleitzahl 06347 in Welfesholz, Siersleben): Wie am 12.06.2026 um 11:16 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 12.06.2026, 12:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.06.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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