Blitzer in Lollar aktuell am Montag: Hier wird heute, am 15.12.2025 geblitzt
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner
Erstellt von Danny Büchel
15.12.2025 14.18
Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können derzeitigen Infos zufolge in Lollar auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine mobile Radarfalle geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lollar kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Lollar, Kreis Gießen: Radarkontrollen am 15.12.2025 in der Region in Hessen
Aufgepasst im 📍 Bereich L347 (Postleitzahl 35457 in Ruttershausen): Wie am 15.12.2025 um 12:24 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 15.12.2025, 14:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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- Bußgelder für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.12.2025, 14:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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