Mobile Blitzer in Lengenfeld aktuell am Samstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 14.03.2026 geblitzt
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark
Erstellt von Danny Büchel
14.03.2026 10.45
Momentan ist in Lengenfeld an insgesamt 3 Standorten die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Lengenfeld, Vogtlandkreis: Aktuelle Radarfallen am 14.03.2026 in der Region in Sachsen
Seit 14.03.2026 um 10:05 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort A72 (PLZ 08485 in Schönbrunn). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Dazu steht ein Blitzer im 📍 Bereich A72, PLZ 08485 in Schönbrunn. Der Standort wurde am 14.03.2026 um 10:04 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 130 km/h.
Seit 14.03.2026 um 10:00 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle am 📍 Standort A72 (PLZ 08485 in Schönbrunn) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 130 km/h.
(Stand von: 14.03.2026, 10:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.03.2026, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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