Mobile Blitzer in Waibstadt aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 04.03.2026
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner
Erstellt von Danny Büchel
04.03.2026 10.18
Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Waibstadt an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarfallen in Waibstadt, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg am 04.03.2026
Vorsicht im 📍 Bereich B292 (Postleitzahl 74915): Wie am 04.03.2026 um 09:43 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 100 km/h-Zone geblitzt.
Seit 04.03.2026 um 09:41 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle am 📍 Standort B292 (PLZ 74915 in Sinsheim) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 70 km/h.
(Stand: 04.03.2026, 10:18 Uhr)
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Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempovergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Laut StVO sind in Deutschland Geräte mit Blitzerwarnung in Echtzeit verboten. Dort ist festgelegt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind daher strikt untersagt. Ein Handy selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt die Einhaltung der Tempolimits] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 10:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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