Mobile Blitzer in Rheinsberg aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 24.03.2026 geblitzt
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn
Erstellt von Danny Büchel
24.03.2026 11.47
Aktuellen Informationen zufolge wird in Rheinsberg gerade an 3 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Rheinsberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle Radarfallen am 24.03.2026 in Rheinsberg, Kreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg
Geblitzt wird am 📍 Standort Rheinsberger Straße, PLZ 16831 in Zechlinerhütte. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.03.2026 um 10:13 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.
Dazu steht ein Blitzer am 📍 Standort L15, PLZ 16837 in Flecken Zechlin, Alt Lutterow. Der Standort wurde am 24.03.2026 um 09:20 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
Desweiteren steht ein Blitzer am 📍 Standort Schloßstraße, PLZ 16831 in Rheinsberg auf Höhe Grund- und Oberschule Schulzentrum „Bildungscampus-Rheinsberg“. Der Standort wurde am 24.03.2026 um 07:05 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
(Stand von: 24.03.2026, 11:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im März 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.03.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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