Mobile Blitzer in Vilseck aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 28.04.2026 Raser ins Visier
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner
Erstellt von Danny Büchel
28.04.2026 15.46
Im Augenblick ist in Vilseck an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu rasen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Amberg-Sulzbach sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarfallen am 28.04.2026 in Vilseck, Kreis Amberg-Sulzbach, Bayern
Achtung am 📍 Standort St2166 (Postleitzahl 92249 in Rauschenhof): Wie am 28.04.2026 um 15:37 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 80 km/h-Zone geblitzt.
Seit 28.04.2026 um 15:31 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle am 📍 Standort St2166 (PLZ 92249 in Seugast, Riedhof) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 100 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 28.04.2026, 15:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
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Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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