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Mobile Blitzer in Eberbach aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 04.03.2026

Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert

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Aktuellen Informationen zufolge wird in Eberbach im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Eberbach gerechnet werden.

Alle Radarfallen am 04.03.2026 in Eberbach, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg

Geblitzt wird im 📍 Bereich Güterbahnhofstraße, PLZ 69412. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.03.2026 um 16:22 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Vorsicht außerdem 📍 auf dem Burgweg (Postleitzahl 69412): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 04.03.2026 um 15:28 Uhr und zusätzlich bestätigt am 04.03.2026, 17:19 Uhr.

(Stand: 04.03.2026, 18:16 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Radarwarner in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“ separate Blitzerwarngeräte sind daher strikt untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt angepasstes Fahren] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 18:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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