Blitzer in Pritzwalk aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Blitzer am 25.03.2026
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel
Erstellt von Danny Büchel
25.03.2026 11.47
Im Augenblick ist in Pritzwalk an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Brandenburg sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Pritzwalk, Kreis Prignitz, Brandenburg am 25.03.2026
Achtung am 📍 Standort Dorfstraße Steffenshagen (Postleitzahl 16928 in Steffenshagen): Wie am 25.03.2026 um 07:37 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand: 25.03.2026, 11:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach § 23 StVO ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.03.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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