Blitzer in Pritzwalk aktuell am Sonntag: Hier wird heute, am 10.05.2026 geblitzt
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel
Erstellt von Danny Büchel
10.05.2026 12.46
Temposünder können momentanen Meldungen zufolge in Pritzwalk im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Prignitz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Pritzwalk gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 10.05.2026 die mobilen Blitzer in Pritzwalk, Kreis Prignitz, Brandenburg
Geblitzt wird am 📍 Standort A24, PLZ 16928 in Sadenbeck, Kuckuck. Gemeldet wurde der Blitzer am 10.05.2026 um 11:13 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.
(Stand: 10.05.2026, 12:46 Uhr)
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Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.05.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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