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Mobile Blitzer in Waldkraiburg aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 05.06.2026 geblitzt?

Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

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Raser können derzeitigen Meldungen zufolge in Waldkraiburg auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Mühldorf am Inn. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Waldkraiburg gerechnet werden.

Die Standorte für Radarfallen in Waldkraiburg, Kreis Mühldorf am Inn, Bayern am 05.06.2026

Seit 05.06.2026 um 19:02 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Jettenbacher Straße (PLZ 84478 in Sankt Erasmus, Au). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 05.06.2026, 19:46 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.

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Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.06.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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