Mobile Blitzer in Nordhorn aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 03.06.2026 Raser ins Visier
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn
Erstellt von Danny Büchel
03.06.2026 16.17
Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Nordhorn im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Niedersachsen sind daher ohne Gewähr.
Nordhorn, Kreis Grafschaft Bentheim: Radarfallen am 03.06.2026 in der Region in Niedersachsen
📍 Auf der Lingener Straße, PLZ 48531 in Bakelde (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 03.06.2026 um 15:03 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 03.06.2026, 16:17 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Juni 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 16:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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