Blitzer in Parchim aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 10.03.2026
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas
Erstellt von Danny Büchel
10.03.2026 19.46
Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Parchim an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Parchim, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern am 10.03.2026
Geblitzt wird 📍 auf dem Ziegeleiweg, PLZ 19370. Gemeldet wurde der Blitzer am 10.03.2026 um 18:04 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.
Vorsicht desweiteren im 📍 Bereich B191 (Postleitzahl 19370): Hier wird in einer 100 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 10.03.2026 um 08:14 Uhr und zusätzlich bestätigt am 10.03.2026, 19:39 Uhr.
(Stand von: 10.03.2026, 19:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempovergehen im März 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.03.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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