Mobile Blitzer in Beelitz aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 12.06.2026
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel
Erstellt von Danny Büchel
12.06.2026 12.45
Momentanen Informationen zufolge wird in Beelitz gerade an 2 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Potsdam-Mittelmark. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Beelitz gerechnet werden.
Beelitz, Kreis Potsdam-Mittelmark: Aktuelle Radarfallen am 12.06.2026 in der Region in Brandenburg
Vorsicht am 📍 Standort Straße nach Fichtenwalde (Postleitzahl 14547 in Beelitz-Heilstätten): Wie am 12.06.2026 um 10:18 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Im 📍 Bereich Dr.-Herrmann-Straße, PLZ 14547 in Beelitz-Heilstätten (Tempolimit 10 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 12.06.2026 um 12:40 Uhr gemeldet.
(Stand: 12.06.2026, 12:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.
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Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.06.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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