Mobile Blitzer in Itzehoe aktuell am Montag: Wo am 15.12.2025 Radarkontrollen stattfinden
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe
Erstellt von Danny Büchel
15.12.2025 19.16
Aktuellen Informationen zufolge wird in Itzehoe gerade an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Itzehoe, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein am 15.12.2025
Seit 15.12.2025 um 14:04 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Sandberg (PLZ 25524 in Klosterforst). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 15.12.2025, 19:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.12.2025, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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