Mobile Blitzer in Delitzsch aktuell am Donnerstag: Wo am 15.01.2026 Radarfallen stehen
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert
Erstellt von Danny Büchel
15.01.2026 15.45
Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Delitzsch auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Nordsachsen sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Delitzsch, Kreis Nordsachsen, Sachsen am 15.01.2026
📍 Auf der Beerendorfer Straße, PLZ 04509 in Beerendorf, Döbernitz (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 15.01.2026 um 13:33 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 15.01.2026, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Januar 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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