Blitzer in Bunde aktuell am Montag: Wo am 02.03.2026 Radarkontrollen stattfinden
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann
Erstellt von Danny Büchel
02.03.2026 11.18
Derzeitigen Informationen zufolge wird in Bunde im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Leer sind daher ohne Gewähr.
Bunde, Kreis Leer: Aktuelle Standorte für Blitzer am 02.03.2026 in der Region in Niedersachsen
Seit 02.03.2026 um 10:46 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Weenerstraße (PLZ 26831 in Bunderhee) auf Höhe Freiwillige Feuerwehr Bunde. Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 02.03.2026, 11:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.03.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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