Blitzer in Herzogenaurach aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 14.04.2026
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel
Erstellt von Danny Büchel
14.04.2026 11.46
Derzeitigen Informationen zufolge wird in Herzogenaurach im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Herzogenaurach kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Herzogenaurach, Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern am 14.04.2026
Seit 14.04.2026 um 11:36 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Dr.-Daßler-Straße (PLZ 91074 in Burgstall). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Aufgepasst weiterhin im 📍 Bereich Erlanger Straße (Postleitzahl 91074 in Hauptendorf, Niederndorf): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 14.04.2026 um 07:47 Uhr und zusätzlich bestätigt am 14.04.2026, 11:06 Uhr.
(Stand: 14.04.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.
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Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2026
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- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im April 2026
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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