Mobile Blitzer in Marl aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 02.06.2026 Raser ins Visier
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe
Erstellt von Danny Büchel
02.06.2026 16.16
Raser können aktuellen Infos zufolge in Marl auf insgesamt 2 Straßen in einen Blitzer geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 02.06.2026 die mobilen Radarkontrollen in Marl, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Vorsicht 📍 auf der Hülsstraße (Postleitzahl 45772 in Hüls-Süd): Wie am 02.06.2026 um 15:57 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
Seit 02.06.2026 um 14:24 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Hammer Straße (PLZ 45772 in Sickingmühle, Hamm) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 02.06.2026, 16:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.06.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Behalten Sie den Durchblick: Die besten Tipps für beschlagene Autoscheiben
- Temporäres und dauerhaftes Fahrverbot: Wann ist der Führerschein weg?