Blitzer in Bayreuth aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 22.04.2026 Raser ins Visier
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel
Erstellt von Danny Büchel
22.04.2026 11.48
In Bayreuth stehen derzeit 3 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 22.04.2026, 11:48 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Blitzer am 22.04.2026 in Bayreuth, Bayern
Am 📍 Standort Friedrich-Ebert-Straße, PLZ 95448 in Königsallee, Eichenberg, Östliche Innenstadt / Obere Röth, Neue Heimat, Untere Röth (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 22.04.2026 um 11:02 Uhr.
Vorsicht weiterhin 📍 auf der Universitätsstraße (Postleitzahl 95447 in Birken, Quellhöfe, Oberkonnersreuth): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 22.04.2026 um 08:25 Uhr und zusätzlich bestätigt am 22.04.2026, 11:42 Uhr.
Daneben wird geblitzt 📍 auf der Gravenreutherstraße, PLZ 95445 in Festspielhügel, Grüner Baum, Bürgerreuth. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.04.2026 um 11:07 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 22.04.2026, 11:48 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die zulässigen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.04.2026, 11:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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