Mobile Blitzer in Dorsten aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 13.06.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn
Erstellt von Danny Büchel
13.06.2026 12.17
Momentan ist in Dorsten an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 13.06.2026 die Blitzer in Dorsten, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Aufgepasst am 📍 Standort An der Vogelstange (Postleitzahl 46284 in Holsterhausen, Holsterhausen Dorf): Wie am 13.06.2026 um 10:00 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 13.06.2026, 12:17 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
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Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.06.2026, 12:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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