Blitzer in Lohmar aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 08.06.2026 Raser ins Visier
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann
Erstellt von Danny Büchel
08.06.2026 19.16
In Lohmar stehen derzeit 3 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Rhein-Sieg-Kreis sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Lohmar, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen am 08.06.2026
Seit 08.06.2026 um 18:50 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Sülztalstraße (PLZ 53797 in Scheiderhöhe, Meigermühle). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren wird geblitzt am 📍 Standort Oberschönrath, PLZ 53797 in Oberschönrath, Scheiderhöhe. Gemeldet wurde der Blitzer am 08.06.2026 um 16:07 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Weiterhin steht ein Blitzer im 📍 Bereich A3, PLZ 53797 in Scheiderhöhe, Meigermühle. Der Standort wurde am 08.06.2026 um 13:21 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 120 km/h.
(Stand: 08.06.2026, 19:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
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Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
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Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.06.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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