Mobile Blitzer in Frechen aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 21.05.2026 geblitzt
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten
Erstellt von Danny Büchel
21.05.2026 19.15
Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Meldungen zufolge in Frechen im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rhein-Erft-Kreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Frechen gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Frechen, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen am 21.05.2026
Vorsicht 📍 auf der Kölner Straße (Postleitzahl 50226): Wie am 21.05.2026 um 19:06 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Außerdem steht ein Blitzer 📍 auf der Europaallee, PLZ 50226. Der Standort wurde am 21.05.2026 um 18:48 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 10 km/h.
(Stand von: 21.05.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
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Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.05.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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