Blitzer in Frechen aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 14.04.2026 Raser ins Visier
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann
Erstellt von Danny Büchel
14.04.2026 07.15
Momentan ist in Frechen an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rhein-Erft-Kreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Frechen gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 14.04.2026 in Frechen, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen
Vorsicht am 📍 Standort L496 (Postleitzahl 50226): Wie am 14.04.2026 um 06:41 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 100 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 14.04.2026, 07:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2026
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Laut StVO sind in Deutschland Geräte mit Blitzerwarnung in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind daher strikt untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt angepasstes Fahren] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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