Mobile Blitzer in Herten aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 01.04.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann
Erstellt von Danny Büchel
01.04.2026 16.16
Geblitzt wird in Herten nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Recklinghausen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Herten gerechnet werden.
Alle mobilen Radarfallen am 01.04.2026 in Herten, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
📍 Auf dem Nordring, PLZ 45701 in Westerholt (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 01.04.2026 um 13:29 Uhr.
(Stand: 01.04.2026, 16:16 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2026
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Erste Hilfe! Das sollten Sie im Notfall immer zuhause haben
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!