Mobile Blitzer in Blumberg aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 05.01.2026 Raser ins Visier
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
05.01.2026 14.16
Geblitzt wird in Blumberg nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Blumberg, Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg am 05.01.2026
Geblitzt wird 📍 auf der Waldshuter Straße, PLZ 78176 in Zollhaus. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.01.2026 um 13:25 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 05.01.2026, 14:16 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.01.2026, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Schlaf-Mythen auf dem Prüfstand: Schläft man bei Vollmond wirklich schlechter?
- Frühwarnzeichen Herzinfarkt: Auf diese seltenen Symptome sollten Sie achten