Mobile Blitzer in Winterberg aktuell am Donnerstag: Wo am 26.03.2026 Radarkontrollen stattfinden
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener
Erstellt von Danny Büchel
26.03.2026 11.18
Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Winterberg an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Winterberg gerechnet werden.
Winterberg, Hochsauerlandkreis: Aktuelle Radarfallen am 26.03.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
📍 Auf der Ruhrstraße, PLZ 59955 in Niedersfeld (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.03.2026 um 11:06 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 26.03.2026, 11:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.03.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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