Mobile Blitzer in Telgte aktuell am Sonntag: Wo Sie am 15.03.2026 in eine Radarfalle geraten können
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo
Erstellt von Danny Büchel
15.03.2026 11.15
In Telgte wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 15.03.2026 die mobilen Blitzer in Telgte, Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen
Im 📍 Bereich Grevener Straße, PLZ 48291 in Westbevern auf Höhe Volksbank (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 15.03.2026 um 09:21 Uhr.
(Stand von: 15.03.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.03.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Bußgelder bei Stau: So harten werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten geahndet
- Elektroauto selber zu Hause laden: Damit klappt es mit der eigenen Wallbox in der Garage