Mobile Blitzer in Strausberg aktuell am Dienstag: Wo am 23.12.2025 Radarfallen stehen
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
23.12.2025 11.46
Geblitzt wird in Strausberg den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 23.12.2025 die mobilen Blitzer in Strausberg, Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg
Geblitzt wird am 📍 Standort Prötzeler Chaussee, PLZ 15344 in Strausberg Nord. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.12.2025 um 09:36 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 23.12.2025, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.12.2025, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Anti-Aging zum Essen: Welche Lebensmittel wirken gegen Falten und Co?
- Elektroauto zuhause laden: Der richtige Stromanschluss für Ihre Wallbox