Blitzer in Euskirchen aktuell am Montag: Wo Sie am 09.02.2026 in eine Radarfalle geraten können
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten
Erstellt von Danny Büchel
09.02.2026 14.19
Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Euskirchen an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Euskirchen gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Euskirchen, Nordrhein-Westfalen am 09.02.2026
Vorsicht am 📍 Standort Münstereifeler Straße (Postleitzahl 53879 in Euskirchen): Wie am 09.02.2026 um 12:19 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 09.02.2026, 14:19 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Februar 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Februar 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Februar 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.02.2026, 14:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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