Blitzer in Kaiserslautern aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 26.02.2026 mobile Blitzer
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann
Erstellt von Danny Büchel
26.02.2026 14.19
Aktuellen Meldungen zufolge wird in Kaiserslautern im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 26.02.2026 in Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird im 📍 Bereich Mainzer Straße, PLZ 67657 in Gewerbegebiet Nord-Ost, Kalkofen. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.02.2026 um 12:54 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Desweiteren ist ein Blitzer im 📍 Bereich A6, PLZ 67657 in Engelshof, Dammühle aufgebaut, Tempolimit hier: 80 km/h. Die Position ist seit 26.02.2026 um 07:15 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 26.02.2026, 14:19 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
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- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Februar 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Februar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.02.2026, 14:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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