Blitzer in Lippstadt aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 30.04.2026 geblitzt
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88
Erstellt von Danny Büchel
30.04.2026 08.17
Momentan ist in Lippstadt an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 30.04.2026, 08:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Lippstadt, Kreis Soest: Blitzer-Standorte am 30.04.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
Achtung 📍 auf der Curiestraße (Postleitzahl 59557 in Overhagen): Wie am 30.04.2026 um 07:48 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand von: 30.04.2026, 08:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen NRW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.04.2026, 08:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Mehrere Hundert Euro Bußgeld! So teuer wird's bei diesen Ordnungswidrigkeiten im Stau
- Fahrschulprüfung leicht gemacht: An diesen Theorie-Fragen verzweifeln die meisten Fahrschüler