Mobile Blitzer in Jena aktuell am Mittwoch: Wo am 06.05.2026 Radarkontrollen stattfinden
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas
Erstellt von Danny Büchel
06.05.2026 19.45
Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Jena an insgesamt 2 Orten gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Thüringen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Jena gerechnet werden.
Alle Blitzer am 06.05.2026 in Jena, Thüringen
Aufgepasst 📍 auf dem Kornblumenweg (Postleitzahl 07745 in Jena-Süd): Wie am 06.05.2026 um 19:14 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 10 km/h-Zone geblitzt.
Seit 06.05.2026 um 15:49 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Engelplatz (PLZ 07743 in Jena-Zentrum, Zentrum) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 06.05.2026, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Mai 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.05.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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