Mobile Blitzer auf der A96 aktuell am Dienstag: Wo Sie am 19.05.2026 in eine Radarfalle geraten können
Mobile Blitzer wie ein dieser Einseitensensor auf Stativ werden gerne und häufig zur Geschwindigkeitsüberwachung an Autobahnen eingesetzt. Bild: picture alliance/dpa | Jan Woitas
Erstellt von Danny Büchel
19.05.2026 08.34
Raser können momentanen Infos zufolge auf der A96 im Augenblick auf einem Streckenabschnitt in eine mobile Radarfalle tappen. Die Situation der Verkehrsüberwachung entlang der Strecke kann sich natürlich im Laufe des Tages ändern. Die Angaben der aufgeführten Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte auf der A96 am 19.05.2026
In der Region Penzing (Landkreis Landsberg am Lech) in Bayern ist momentan an der A96 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 19.05.2026 um 07:59 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 19.05.2026, 08:34 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.
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Der Bußgeldkatalog nach StVO für Verkehrsverstöße
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Mai 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de