Blitzer auf der A13 aktuell am Sonntag: Wo am 26.07.2026 Radarfallen stehen
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Geschwindigkeitskontrollen sind täglich bundesweit an der Tagesordnung. Bild: picture alliance/dpa | Silas Stein
Erstellt von Danny Büchel
26.07.2026 13.33
Derzeit ist auf der A13 auf einem Abschnitt die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Der Autobahnverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Bundespolizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen in allen Streckenbereichen gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 26.07.2026 die Blitzer auf der A13
Bei Halbe / Freidorf (Kreis Dahme-Spreewald) in Brandenburg ist momentan an der A13 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.07.2026 um 12:43 Uhr.
(Stand von: 26.07.2026, 13:33 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Juli 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Juli 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Juli 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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