Mobile Blitzer auf der A215 aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 29.04.2026 in eine Radarfalle geraten können
Autofahrer sollten auch auf Autobahnen ihr Tacho im Auge behalten, um den Geldbeutel zu schonen. Bild: picture alliance/dpa | Thomas Frey
Erstellt von Danny Büchel
29.04.2026 13.34
Aktuellen Informationen zufolge wird auf der A215 auf einem Abschnitt geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 29.04.2026, 13:34 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus entlang der geamten A215 rechnen.
Hier stehen aktuell am 29.04.2026 die Blitzer auf der A215
Im Bereich Schönbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde) in Schleswig-Holstein ist momentan an der A215 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 29.04.2026 um 11:56 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 29.04.2026, 13:34 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Geschwindigkeits im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de