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Blitzer auf der A115 aktuell am Samstag: Wo Sie am 17.01.2026 in eine Radarfalle geraten können

Wenn es kurz rot aufleuchtet, dann war man wohl zu schnell unterwegs: Wie hier stehen täglich verschiedene mobile Blitzer an Deutschlands Autobahnen. Bild: picture alliance / dpa | David Ebener

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Geblitzt wird auf der A115 nach derzeitigen Informationen im Augenblick auf 2 Abschnitten. Die Situation der Verkehrsüberwachung im Streckenverlauf der A115 kann sich natürlich im Laufe des Tages ändern. Die Angaben der aufgeführten Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 17.01.2026 die Blitzer auf der A115

Bei Stahnsdorf / Güterfelde (Kreis Potsdam-Mittelmark) in Brandenburg (Tempolimit 120 km/h) ist momentan an der A115 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 17.01.2026 um 10:11 Uhr.

Seit 17.01.2026 um 07:38 Uhr ist für die A115 weiterhin eine mobile Radarfalle in der Region Brandenburg / Philippsthal (Kreis Potsdam-Mittelmark) in Brandenburg gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 17.01.2026, 10:13 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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