Mobile Blitzer auf der A620 aktuell am Samstag: Wo Sie am 11.07.2026 in eine Radarfalle geraten können
Wie im Stadtverkehr werden auch an Autobahnen desöfteren solche Stativ-Sensoren zur Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt. Bild: picture alliance/dpa | Jan Woitas
Erstellt von Danny Büchel
11.07.2026 13.33
Derzeit ist auf der A620 auf einem Abschnitt die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn, wie der A620, kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 11.07.2026 auf der A620
Aufgepasst bei Saarlouis auf Höhe Lisdorf (Landkreis Saarlouis) in Saarland: Wie am 11.07.2026 um 12:56 Uhr gemeldet wurde, blitzt es genau hier auf der A620. Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
(Stand: 11.07.2026, 13:33 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempovergehen im Juli 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Juli 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Juli 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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