Blitzer auf der A61 aktuell am Freitag: Wo am 15.05.2026 Radarkontrollen stattfinden
Die vorgegebenen Tempolimits auf Autobahnen sollten eingehalten werden, um die Unfallgefahr gering zu halten und darüber hinaus den Geldbeutel zu schonen. Bild: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Erstellt von Danny Büchel
15.05.2026 08.33
Geblitzt wird auf der A61 nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Abschnitte hinzukommen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 15.05.2026 auf der A61
Im Bereich Mendig auf Höhe Niedermendig (Landkreis Mayen-Koblenz) in Rheinland-Pfalz ist momentan an der A61 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 15.05.2026 um 06:50 Uhr.
(Stand von: 15.05.2026, 08:33 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de