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Blitzer auf der A61 aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 06.05.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Auch Autobahnbrücken sind eine mögliche Position für temporär durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. Bild: picture alliance / dpa | Alexander Körner

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Derzeitigen Informationen zufolge wird auf der A61 auf 2 Abschnitten geblitzt. Der Autobahnverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Bundespolizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Verlauf der A61 gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 06.05.2026 die Blitzer auf der A61

Geblitzt wird auf der A61 in der Region Rümmelsheim (Landkreis Bad Kreuznach) in Rheinland-Pfalz. Gemeldet wurde der Blitzer am 06.05.2026 um 08:44 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit.

Weiterhin wird auf der A61 geblitzt im Bereich Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) in Baden-Württemberg. Gemeldet wurde der Blitzer am 06.05.2026 um 09:24 Uhr. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit.

(Letzte Aktualisierung: 06.05.2026, 13:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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