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Mobile Blitzer auf der A14 aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 12.06.2026 Raser ins Visier

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Derzeit ist auf der A14 an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.06.2026, 13:33 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus entlang der geamten Autobahn rechnen.

Hier stehen aktuell am 12.06.2026 die Blitzer auf der A14

Bei Wiedemar (Kreis Nordsachsen) in Sachsen ist momentan an der A14 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 12.06.2026 um 07:12 Uhr.

Bei Rastow / Fahrbinde (Kreis Ludwigslust-Parchim) in Mecklenburg-Vorpommern ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 12.06.2026 um 06:11 Uhr gemeldet. Achten Sie auch hier auf die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit.

(Stand von: 12.06.2026, 13:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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