Mobile Blitzer auf der A20 aktuell am Freitag: Wo Sie am 05.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
Autofahrer sollten auch auf Autobahnen ihr Tacho im Auge behalten, um den Geldbeutel zu schonen. Bild: picture alliance/dpa | Thomas Frey
Erstellt von Danny Büchel
05.06.2026 19.33
Entlang der A20 ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Der Autobahnverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Bundespolizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Verlauf einer Autobahn gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 05.06.2026 auf der A20
Seit 05.06.2026 um 14:57 Uhr ist für die A20 eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Mecklenburg-Vorpommern (Kreis Vorpommern-Rügen) in Mecklenburg-Vorpommern. Halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 05.06.2026, 19:33 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeits im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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