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Blitzer auf der A113 aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 04.06.2026 Raser ins Visier

Wenn es kurz rot aufleuchtet, dann war man wohl zu schnell unterwegs: Wie hier stehen täglich verschiedene mobile Blitzer an Deutschlands Autobahnen. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

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Aktuellen Informationen zufolge wird auf der A113 auf einem Abschnitt geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 04.06.2026, 08:33 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer auf den Bundesautobahnen rechnen.

Hier stehen aktuell am 04.06.2026 die Blitzer auf der A113

Aufgepasst bei Berlin / Schönefeld (Kreis Dahme-Spreewald) in Brandenburg: Wie am 04.06.2026 um 04:56 Uhr gemeldet wurde, blitzt es genau hier auf der A113. Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.

(Stand: 04.06.2026, 08:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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