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Blitzer in Essen aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 27.02.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Essen an insgesamt 7 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Blitzerstandorte in Essen, Nordrhein-Westfalen am 27.02.2026

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Deipenbecktal (45277 Stadtbezirk VIII, Überruhr-Holthausen)50 km/h27.02.2026, 11:07 Uhr-
Wittenbergstraße (45133 Stadtbezirk II, Stadtwald)50 km/h27.02.2026, 10:35 Uhr-
Heisinger Straße (45134 Stadtbezirk II, Stadtwald)50 km/h27.02.2026, 10:14 Uhr-
Wuppertaler Straße (45259 Stadtbezirk VIII, Heisingen)50 km/h27.02.2026, 09:49 Uhr-
Am Uhlenkrug (45133 Stadtbezirk II, Stadtwald)30 km/h27.02.2026, 07:31 Uhr-
Hülsmannstraße (45355 Stadtbezirk IV, Borbeck-Mitte)30 km/h27.02.2026, 10:33 Uhr-
Hausackerstraße (45147 Stadtbezirk III, Frohnhausen)30 km/h27.02.2026, 10:26 Uhr-

(Letzte Aktualisierung: 27.02.2026, 11:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.02.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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