Blitzer in Essen aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 29.05.2026
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn
Erstellt von Danny Büchel
29.05.2026 20.16
In Essen stehen derzeit 7 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Essen gerechnet werden.
Essen: Radarkontrollen am 29.05.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Schuirweg (45133 Stadtbezirk IX, Schuir) | 50 km/h | 29.05.2026, 19:14 Uhr | - |
| Altenessener Straße (45141 Stadtbezirk I, Nordviertel, Segeroth im Bereich BFZ Essen) | 30 km/h | 29.05.2026, 18:52 Uhr | - |
| Essener Straße (45141 Stadtbezirk VI, Stoppenberg) | 50 km/h | 29.05.2026, 18:43 Uhr | - |
| Töpferstraße (45136 Stadtbezirk I, Huttrop) | 50 km/h | 29.05.2026, 18:27 Uhr | - |
| Stoppenberger Straße (45141 Stadtbezirk I, Nordviertel) | 30 km/h | 29.05.2026, 18:16 Uhr | - |
| Frohnhauser Straße (45143 Stadtbezirk I, Westviertel, Krupp-Gürtel) | 50 km/h | 29.05.2026, 16:03 Uhr | - |
| Kleine Steinstraße (45128 Stadtbezirk I, Südviertel, Sternviertel) | - | 29.05.2026, 19:31 Uhr | - |
(Stand von: 29.05.2026, 20:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.05.2026, 20:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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