Blitzer in Hamm aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 01.04.2026 geblitzt
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta
Erstellt von Danny Büchel
01.04.2026 20.16
Im Augenblick ist in Hamm an insgesamt 3 Standorten die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu rasen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Blitzer am 01.04.2026 in Hamm, Nordrhein-Westfalen
Am 📍 Standort Heßlerstraße, PLZ 59065 in Hamm-Mitte (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 01.04.2026 um 19:46 Uhr.
Auch steht ein Blitzer 📍 auf der Heßlerstraße, PLZ 59065 in Hamm-Mitte. Der Standort wurde am 01.04.2026 um 19:46 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
Desweiteren ist ein Blitzer 📍 auf der Erlenfeldstraße, PLZ 59075 in Bockum-Hövel, Hövel aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 01.04.2026 um 19:16 Uhr bekannt.
(Stand: 01.04.2026, 20:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 20:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
bud/roj/news.de