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Blitzer in Hamm aktuell am Freitag: Wo am 24.04.2026 Radarfallen stehen

Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

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Geblitzt wird in Hamm den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 3 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hamm gerechnet werden.

Hamm: Aktuelle Radarkontrollen am 24.04.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

📍 Auf dem Nordenstiftsweg, PLZ 59065 in Bockum-Hövel (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 24.04.2026 um 11:45 Uhr.

Seit 24.04.2026 um 11:32 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Brüderstraße (PLZ 59065 in Hamm-Mitte) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 30 km/h.

Vorsicht außerdem im 📍 Bereich Soester Straße (Postleitzahl 59071 in Uentrop, Mark): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 24.04.2026 um 10:54 Uhr und zusätzlich bestätigt am 24.04.2026, 12:02 Uhr.

(Stand von: 24.04.2026, 12:18 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.04.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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