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Blitzer in Neuss aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 01.04.2026 in eine Radarfalle geraten können

Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Neuss an insgesamt 3 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Neuss, Kreis Rhein-Neuss: Blitzer-Standorte am 01.04.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Seit 01.04.2026 um 11:36 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Sankt Andreasstraße (PLZ 41469 in Norf). Hier gilt ein Tempolimit von 40 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Außerdem wird geblitzt am 📍 Standort Heerdterbuschstraße, PLZ 41460 in Barbaraviertel. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.04.2026 um 11:19 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Weiterhin ist ein Blitzer 📍 auf der Bergheimer Straße, PLZ 41466 in Reuschenberg aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 01.04.2026 um 09:13 Uhr bekannt.

(Stand von: 01.04.2026, 12:18 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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